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Liefer- und zahlungsbedingungen

 

 Liefer- und Zahlungsbedingungen (Stand: August 2022) 

 

1. Geltungsbereich 

Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Firma AKTIV Getränkelogistik- und Gastronomieservice AG als Getränkefachgroßhändler, nachstehend AKTIV genannt, und ihren ausschließlich in Ausübung ihrer gewerbsmäßigen Tätigkeit handelnden Kunden gelten neben den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften über Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmern i.S.d. § 14 BGB ausschließlich die folgenden Liefer- und Zahlungsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Angebote, Vertragsabschlüsse, Lieferungen und sonstigen Leistungen der AKTIV mit (Getränke-) Herstellern und Händlern, Betreibern der Hotellerie und Gastronomie, gewerblichen Veranstaltern von Events, Veranstaltungen, Festivitäten etc. Der Geltung etwaig anderslautender und/oder abweichender Vorschriften und Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen, es sei denn, etwas Anderes wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart. Die Unwirksamkeit eines Teils der folgenden Liefer- und Zahlungsbedingungen hat im Übrigen auf die Gültigkeit der Verträge sowie der Liefer- und Zahlungsbedingungen keinen Einfluss. 

 

2. Annahme von Angeboten

Alle Verkaufs- und Leistungsofferten der AKTIV sind freibleibend und unverbindlich. Diese dienen nur der Aufforderung 

an den Kunden, selbst ein entsprechendes Angebot zu den jeweils aktuellen Lieferbedingungen (3.) und Preisen (4.) abzugeben. Das Angebot muss AKTIV spätestens einen Werktag vor dem regulären Liefertag zugegangen sein. Erst mit der vorbehaltlosen Annahme der Bestellung bzw. des Auftrages, respektive endgültigen Anlieferung bzw. Ausführung des Auftrages durch AKTIV gilt das abgegebene Angebot als angenommen. Die Lieferungs- und Leistungsverpflichtung seitens AKTIV steht dabei unter dem Rücktrittsvorbehalt der Selbstbelieferung mit Maßgabe der unverzüglichen Information des Kunden über die Nichtverfügbarkeit und der unverzüglichen Erstattung darauf bereits erbrachter Gegenleistungen. 

 

3. Lieferungen

Alle Bestellungen werden im Rahmen des regulären Geschäftsganges von Montag bis Freitag zu den üblichen Geschäftszeiten ausgeliefert. Vornehmlich in saisonstarken Zeiten unterhält AKTIV an Samstagen in der Zeit von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr einen freiwilligen und kostenpflichtigen Notdienst. Bei Selbstabholung oder Abholung durch Beauftragte am Geschäftssitz der AKTIV erfolgt der Gefahrübergang mit der Übergabe der Ware vor Ort. AKTIV ist nicht Verlader i.S.d. § 412 HGB. Die beförderungssichere Verladung ist alleinige Aufgabe des Kunden auf seine eigene Gefahr und alleiniges Risiko. Übernimmt AKTIV dagegen den Transport, geht die Gefahr erst mit der Übergabe der Ware beim Kunden, respektive Einbringung der Ware in den Verkaufs- oder Lagerraum des Kunden auf diesen über. Bei höherer Gewalt, insbesondere Arbeitskampfmaßnahmen, Verkehrsstau, Energiemangel, behördlichen Maßnahmen sowie Betriebsstörungen wird die Lieferfrist bzw. Annahmefrist angemessen und stillschweigend mindestens um die Dauer der Behinderung verlängert, wenn die Umstände nicht von AKTIV zu vertreten sind. Insoweit ist AKTIV in zumutbarem Umfang sowohl zu Teilleistungen als auch Nachlieferungen berechtigt. 

 

4. Preise und Zahlungen

Berechnungsgrundlage aller Bestellungen, Aufträge und Lieferungen sind die Preise der AKTIV, ermittelt aus der für den jeweiligen Kunden gültigen, aktuellen Preisliste der AKTIV (Nettopreise zuzüglich Pfand, Aufschläge, Ausgleich bei Geringbestellung und Notdienst zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer von derzeit 19 %). Der Mindestbestellwert beträgt 400,00 EUR netto (ohne Pfand und Mehrwertsteuer). AKTIV ist berechtigt, adäquate Preisaufschläge für den Fall von Preis- sowie Kostensteigerungen zu erheben, insbesondere bei Erhöhungen der Energiepreise und/oder Personal-, Lager-, Liefer- und Beschaffungskosten. Bei Unterschreitung des Mindestbestellwertes oder Belieferung im Rahmen des freiwilligen Samstag-Notdienstes berechnet AKTIV einen angemessenen Mindermengen- oder Notdienstausgleich. Wird der Kunde auf seinen ausdrücklichen Wunsch hin sowohl außerhalb der regulären Geschäftszeiten als auch außerhalb des Notdienstes beliefert oder befindet er sich im Annahmeverzug, so hat er die dadurch entstehenden Mehrkosten bis zur Höhe der Gesamtkosten der Neubelieferung zu tragen. Der Ausgleich sämtlicher Rechnungen hat bei Anlieferung sofort in bar ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine andere Zahlungsweise bedarf gesonderter Vereinbarung. Insbesondere kann der Kunde AKTIV ein SEPA-Firmenlastschrift-Mandat erteilen. Der Einzug der Lastschrift erfolgt nach Rechnungslegung. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf 1 Tag verkürzt. Der Kunde sichert zu, für die Deckung des Kontos Sorge zu tragen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Kunden, sofern AKTIV nicht die Nichteinlösung oder die Rückbuchung zu vertreten hat. Leistet der Kunde nicht fristgerecht Zahlung, kommt er durch eine Mahnung der AKTIV in Verzug, ohne Mahnung spätestens 30 Kalendertage nach Zustellung der Rechnung. Als Verzugsschaden berechnet AKTIV für jedes weitere berechtigte Mahnschreiben 5,00 EUR. Unbeschadet aller weitergehenden Ansprüche werden dem Kunden im Falle des Verzuges ohne weiteren Nachweis Verzugszinsen in Höhe von 9 % p.a. über dem Basiszinssatz berechnet. Der Kunde ist berechtigt, AKTIV nachzuweisen, dass ihr kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen die Aufrechnung erklären und/oder Zurückbehaltungsrechte ausüben. 

 

5. Beanstandungen 

Der Kunde hat die Ware bei der Abnahme bzw. Übergabe auf etwaige Mängel zu untersuchen, insbesondere die Mengen der als Vollgüter gelieferten und in den Rücklauf gegebenen Getränke, Artikel und Waren zu überprüfen, das Ablaufdatum und die Beschaffenheit der Neulieferung auf Material-, Inhalts- und Herstellerfehler zu untersuchen und AKTIV festgestellte Mängel anzuzeigen. Die Anzeige von Mängeln im Sinne der Falsch-, Schlecht- und Minder-/Mehrlieferung hat im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges zu erfolgen. Soweit der Kunde Mängel nicht binnen 3 Tagen ab der Abnahme bzw. Übergabe rügt, ist die Haftung der AKTIV für Sachmängel, Falschlieferungen und Fehlmengen ausgeschlossen mit Ausnahme verdeckter Mängel, die ebenfalls zu rügen sind, für die aber eine Ausschlussfrist von 7 Tagen gilt. Alle beanstandeten Lieferungen sind einschließlich der Verpackung zur Überprüfung durch AKTIV bereitzustellen. Mängel, die durch unsachgemäße Lagerung, zeitliche Überlagerung und falsche Behandlung der Ware beim Kunden entstehen, gehen zu dessen Lasten. Bei allen von AKTIV zu vertretenen Mängeln ist diese zur Nacherfüllung berechtigt. Insbesondere Trübbier und alle weiteren Getränke werden bei berechtigter Reklamation nur bei Rückgabe von mehr als 50 % der ursprünglichen Füllmenge ersetzt, und zwar mengenmäßig in der Höhe der Rückgabe. AKTIV kann aber auch eine entsprechende Gutschrift erteilen. Im Übrigen stehen dem Kunden sowohl bei Vertrags- als auch Rechtsverletzungen seitens AKTIV die Rechte nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die kaufrechtlichen Gewährleistungsrechte Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt und Schadensersatz mit der Maßgabe zu, dass die Haftung der AKTIV auf Schadensersatz, soweit gesetzlich zulässig, für den Fall einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen ist, mit Ausnahme der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Schadensersatzhaftung ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Gewährleistungsrechte wegen Mängel verjähren nach Ablauf eines Jahres. 

 

6. Leergut

Das Leergut (Paletten, Container, Kisten, Mehrwegflaschen, Bierfässer, Behälter und Kohlensäureflaschen) bleibt unveräußerliches Eigentum und wird dem Kunden nur leihweise zur vorübergehenden, bestimmungsgemäßen Nutzung überlassen, mit Ausnahme von Einwegflaschen und Einwegverpackungen. Für Leergut wird Pfandgeld nach den jeweils von AKTIV festgelegten Sätzen (zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer) erhoben. Die Pfandzahlung hat mit der Zahlung der Warenrechnung zu erfolgen. Der Kunde hat die auf den Rechnungen ersichtlichen Leergutsalden ebenfalls im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und diesen im Falle festgestellter Fehler gegenüber AKTIV schriftlich zu widersprechen. Soweit der Kunde die auf den Rechnungen ausgewiesenen Leergutsalden nicht binnen einer Ausschlussfrist von 10 Tagen ab deren Zugang rügt, gelten diese als anerkannt. Der Kunde hat das Leergut unverzüglich nach Entleerung, spätestens aber binnen 14 Tagen nach Lieferung, komplett und nach Leergutartikeln sortiert in den dafür vorgesehenen Gebinden (Fässern, Behältern, Kisten, Trägern etc.) im ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben. Im Rahmen der laufenden Geschäftsbeziehung ist der Kunde darüber hinaus  verpflichtet, den Bestand an Leergut an AKTIV sofort herauszugeben, der mengenmäßig -getrennt nach Leergutartikeln - die beiden letzten aktuellen Warenlieferungen übersteigt. AKTIV ist nicht verpflichtet, mehr Leergut zurückzunehmen, als der jeweilige Leergutschuldsaldo ausweist. Bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Leergutes wird der berechnete Pfandwert gutgeschrieben. Für in den Rücklauf gegebenes unsortiertes Leergut, unvollständige Gebinde, beschädigtes oder stark verschmutztes Leergut und solches, das in seiner Art nicht mit dem gelieferten übereinstimmt, erfolgt keine Gutschrift. Bei Beendigung der Geschäftsbeziehung erfolgt über das Leergut eine Schlussabrechnung. Wird das Leergut nach Eintritt der Fälligkeit und erfolgter Mahnung innerhalb der gesetzten Nachfrist nicht zurückgegeben, wird der jeweilige Wiederbeschaffungspreis zzgl. Mehrwertsteuer unter Berücksichtigung bezahlter Pfandbeträge berechnet. 

 

7. Eigentumsvorbehalt 

Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferten Getränke, Artikel und Waren bleiben bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum von AKTIV. Der Kunde darf über bezogene Ware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verfügen. Im Falle der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt die daraus resultierende Forderung an AKTIV ab, die diese Abtretung annimmt. Die abgetretene Forderung dient AKTIV zur Sicherheit, bis deren sämtliche Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden befriedigt sind. Auf Verlangen hat der Kunde AKTIV die Forderung und den Drittschuldner mitzuteilen sowie dem Drittschuldner die Abtretung anzuzeigen. Neben dem Kunden ist AKTIV zur Einziehung der Forderung berechtigt. Wenn die durch den Eigentumsvorbehalt bestehende Sicherheit die zu sichernde Forderung um 25 % übersteigt, wird AKTIV auf Verlangen des Kunden die Sicherheiten nach ihrer Wahl freigeben. Pfändungen seitens Dritter sind AKTIV unverzüglich mitzuteilen.

 

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand 

Soweit das Gesetz nicht zwingend etwas anderes vorsieht, ist für alle gegenseitigen Ansprüche Erfüllungsort und 

Gerichtsstand der Geschäftssitz der AKTIV. 

 

9. Datenschutz nach der EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) 

Im Rahmen der ab dem 25. Mai 2018 in Kraft getretenen Datenschutz-Grundverordnung erklärt der Kunde mit Abgabe der Erstbestellung an AKTIV und/oder Beantragung branchenüblicher (Finanzierungs-) Leistungen seine Einwilligung in die Datenschutzerklärung bzw. Datenschutzinformation der AKTIV zur Einholung von Auskünften (Bonitätsabfrage) über seine Person bei der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden sowie zur Auskunftserteilung  einschließlich der Verarbeitung, Nutzung und Austausch seiner Daten. 

 

10. Sonstiges 

Mit diesen Geschäftsbedingungen treten alle früheren außer Kraft. 

 

AKTIV Getränkelogistik und Gastronomieservice AG, Morsestr. 7, 50769 Köln 

Vorstand: Dipl.-Kfm. Harald Luhr Aufsichtsrat: Benedikt Luhr, Severin Luhr, Dieter Theves (Aufsichtsratsvorsitzender) 

Handelsregister beim Amtsgericht Köln, Nr. HRB 50502 Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE169804322